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Quran Translations
Saheeh International
Yusuf Ali
Muhammad Pickthal
M.Khan and A. Hilali
Comparative Translation
German
Malay
French
Spanish
Indonesian
Phonetic
German Translation of Quran.  
4:1Ihr Menschen! Fürchtet euren Herrn, der euch aus einem einzigen Wesen geschaffen hat, und aus ihm das ihm entsprechende andere Wesen, und der aus ihnen beiden viele Männer und Frauen hat (hervorgehen und) sich (über die Erde) ausbreiten lassen! Fürchtet Allah, in dessen Namen ihr einander zu bitten pflegt, und die Blutsverwandtschaft! Allah paßt auf euch auf.
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4:2Und gebt den (eurer Obhut anvertrauten) Waisen ihr Vermögen und tauscht (dabei) nicht etwas Schlechtes gegen etwas Gutes aus, und zehrt nicht ihr Vermögen auf, indem ihr es eurem eigenen zuschlagt! Das wäre eine schwere Sünde.
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4:3Und wenn ihr fürchtet, in Sachen der (eurer Obhut anvertrauten weiblichen) Waisen nicht recht zu tun, dann heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, (ein jeder) zwei, drei oder vier. Und wenn ihr fürchtet, (so viele) nicht gerecht zu behandeln, dann (nur) eine, oder was ihr (an Sklavinnen) besizt! So könnt ihr am ehesten vermeiden, unrecht zu tun.
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4:4Und gebt den Frauen ihre Morgengabe als Geschenk (so daß sie frei darüber verfügen können)! Wenn sie euch aber freiwillig etwas davon überlassen, könnt ihr es unbedenklich (für euch selber) verbrauchen.
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4:5Und gebt nicht euer Geld, das Allah euch zum Unterhalt bestimmt hat, den Schwachsinnigen (sufahaa') (in die Hand)! Beschafft ihnen (vielmehr) damit Unterhalt und Kleidung! Und sprecht ihnen freundlich zu!
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4:6Und prüft die Waisen (ob sie reif genug sind)! Wenn sie schließlich das Heiratsalter erreicht haben und ihr an ihnen feststellt, daß sie, (in Geldsachen) verständig sind, dann händigt ihnen ihr Vermögen aus! Und zehrt es nicht verschwenderisch und voreilig auf (in der Erwartung), daß sie groß werden (und ihr dann nicht mehr darüber verfügen könnt)! Wer reich ist, soll sich enthalten (etwas von dem ihm anvertrauten Vermögen der Waisen zu verbrauchen). Wer arm ist, soll (nur) in rechtlicher Weise (davon) zehren. Und wenn ihr ihnen ihr Vermögen aushändigt, dann laßt es bezeugen! Allah rechnet (streng) genug ab.
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4:7Den Männern steht ein Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu, und ebenfalls den Frauen steht ein Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu. Sei es wenig oder viel. (Das gilt) als vorgeschriebener Anteil.
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4:8Und wenn bei der Teilung (der Erbschaft) Anverwandte, Waisen und Arme zugegen sind, dann laßt ihnen (ebenfalls) etwas davon zukommen und sprecht ihnen freundlich zu!
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4:9Und diejenigen, die um ihre minderjährigen Nachkommen in Sorge wären, wenn sie (selber) welche hinterlassen würden, sollen sich (ja davor) in acht nehmen (Minderjährige um ihr Recht zu bringen). Und sie sollen Allah fürchten und sagen, was recht ist.
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4:10Diejenigen, die das Vermögen der Waisen zu Unrecht aufzehren, bekommen in ihren Bauch nichts als Feuer zu essen. Und sie werden (dereinst) im Höllenbrand schmoren.
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4:11Allah verordnet euch hinsichtlich eurer Kinder: Auf eines männlichen Geschlechts kommt (bei der Erbteilung) gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts. Wenn es (ausschließlich) Frauen sind, (und zwar) mehr als zwei, stehen ihnen zwei Drittel der Hinterlassenschaft zu; wenn es (nur) eine ist, die Hälfte. Und den beiden Eltern steht jedem ein Sechstel der Hinterlassenschaft zu, wenn der Erblasser Kinder hat. Wenn er jedoch keine Kinder hat und seine beiden Eltern ihn beerben, steht seiner Mutter ein Drittel zu. Und wenn er (in diesem Fall auch noch) Brüder hat, steht seiner Mutter ein Sechstel zu. (Das alles) nach (Berücksichtigung) einer (etwa) vom Erblasser getroffenen testamentarischen Verfügung oder einer (von ihm hinterlassenen) Schuld. - Ihr wißt nicht, wer von euren Vätern und Söhnen euch im Hinblick auf (den) Nutzen (den ihr von ihm habt) am nächsten steht. (Das gilt) als Verpflichtung von seiten Allahs. Allah weiß Bescheid und ist weise.
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4:12Und von der Hinterlassenschaft eurer Gattinnen steht euch die Hälfte zu, falls sie keine Kinder haben. Falls sie jedoch Kinder haben, steht euch ein Viertel davon zu. (Auch dies) nach (Berücksichtigung) einer (etwa) von ihnen getroffenen testamentarischen Verfügung oder einer (von ihnen hinterlassenen) Schuld. Und euren Gattinnen steht ein Viertel zu von dem, was ihr (Männer) hinterlaßt, falls ihr keine Kinder habt. Falls ihr jedoch Kinder habt, ein Achtel. (Auch dies) nach (Berücksichtigung) einer (etwa) von euch getroffenen testamentarischen Verfügung oder einer (von euch hinterlassenen) Schuld. Und wenn ein Mann oder eine Frau von seitlicher Verwandtschaft (kalaala) beerbt wird und er (bzw. sie) einen Halbbruder oder eine Halbschwester hat, steht jedem von den beiden ein Sechstel zu. Wenn es mehr (als zwei) sind, teilen sie sich in ein Drittel (und zwar) nach (Berücksichtigung) einer (etwa) getroffenen testamentarischen Verfügung oder einer (hinterlassenen) Schuld. Dabei soll niemand schikaniert werden. (Das gilt) als Verordnung von seiten Allahs. Allah weiß Bescheid und ist mild
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4:13Das sind die Gebote Allahs. Wer nun Allah und seinem Gesandten gehorcht, den läßt er (dereinst) in Gärten eingehen, in deren Niederungen Bäche fließen, und in denen sie (ewig) weilen werden. Das ist dann das große Glück (al-fauz al-`aziem).
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4:14Wer aber gegen Allah und seinen Gesandten widerspenstig ist und seine Gebote übertritt, den läßt er in ein Feuer eingehen, damit er (ewig) darin weile. Eine erniedrigende Strafe hat er zu erwarten.
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4:15Und wenn welche von euren Frauen etwas Abscheuliches begehen, so verlangt, daß vier von euch (Männern) gegen sie zeugen! Wenn sie (tatsächlich) zeugen, dann haltet sie im Haus fest, bis der Tod sie abberuft oder Allah ihnen eine Möglichkeit schafft (ins normale Leben zurückzukehren)!
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4:16Und wenn zwei von euch (Männern) es begehen, dann züchtigt sie! Wenn sie (daraufhin) umkehren und sich bessern, dann wendet euch von ihnen ab (und setzt ihnen nicht weiter zu)! Allah ist gnädig (tauwaab) und barmherzig.
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4:17Nur diejenigen haben bei Allah Vergebung (tauba) zu erwarten, die in Unwissenheit Böses tun und hierauf beizeiten umkehren. Diesen wendet sich Allah (gnädig) wieder zu. Allah weiß Bescheid und ist weise.
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4:18Diejenigen aber haben keine Vergebung zu erwarten, die schlechte Taten begehen (und darin verharren), so daß einer erst, wenn er zum Sterben kommt, sagt: "Jetzt kehre ich um". Auch diejenigen nicht, die als Ungläubige sterben. Für sie haben wir (im Jenseits) eine schmerzhafte Strafe bereit.
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4:19Ihr Gläubigen! Es ist euch nicht erlaubt, Frauen (nach dem Tode ihres Mannes) wider (ihren) Willen zu erben. Und drangsaliert sie nicht in der Absicht, (ihnen) einen Teil von dem, was ihr ihnen (vorher als Morgengabe) gegeben habt, wegzunehmen! (Behaltet nichts von ihrer Morgengabe ein) es sei denn, sie begehen etwas ausgesprochen Abscheuliches. Und geht gut mit ihnen um! Wenn sie euch zuwider sind, so ist euch vielleicht etwas zuwider, während Allah viel Gutes in es hineinlegt.
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4:20Und wenn ihr eine Gattin an Stelle einer anderen eintauschen wollt und der einen von ihnen (vorher) einen Qintaar gegeben habt, dann nehmt nichts davon (wieder an euch)! Wollt ihr es (denn etwa) mit Verleumdung und offenkundiger Sünde (wieder an euch) nehmen?
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4:21Wie könnt ihr es (denn wieder an euch) nehmen, wo ihr doch zueinander eingegangen seid und sie eine feste Verpflichtung von euch entgegengenommen haben?
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4:22Und heiratet keine Frauen, die (vorher einmal) eure Väter geheiratet haben, abgesehen von dem, was (in dieser Hinsicht) bereits geschehen ist! Das ist etwas Abscheuliches und hassenswert - eine üble Handlungsweise!
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4:23Verboten (zu heiraten) sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits oder mütterlicherseits, die Nichten, eure Nährmütter, eure Nährschwestern, die Mütter eurer Frauen, eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie befinden (und) von (denen von) euren Frauen (stammen), zu denen ihr (bereits) eingegangen seid, - wenn ihr zu ihnen noch nicht eingegangen seid, ist es für euch keine Sünde (solche Stieftöchter zu heiraten) - und (verboten sind euch) die Ehefrauen eurer leiblichen Söhne. Auch (ist es euch verboten) zwei Schwestern zusammen (zur Frau) zu haben, abgesehen von dem, was (in dieser Hinsicht) bereits geschehen ist. Allah ist barmherzig und bereit zu vergeben.
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4:24Und (verboten sind euch) die ehrbaren Frauen (al-muhsanaat mina n-nisaa'), außer was ihr (an Ehefrauen als Sklavinnen) besitzt. (Dies ist) euch von Allah vorgeschrieben. Was darüber hinausgeht, ist euch erlaubt, (nämlich) daß ihr euch als ehrbare Männer, nicht um Unzucht zu treiben, mit eurem Vermögen (sonstige Frauen zu verschaffen) sucht. Wenn ihr dann welche von ihnen (im ehelichen Verkehr) genossen habt, dann gebt ihnen ihren Lohn als Pflichtteil! Es liegt aber für euch keine Sünde darin, wenn ihr, nachdem der Pflichtteil festgelegt ist, (darüber hinausgehend) ein gegenseitiges Übereinkommen trefft. Allah weiß Bescheid und ist weise.
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4:25Und diejenigen von euch, die nicht so bemittelt sind, daß sie ehrbare gläubige Frauen zu heiraten vermögen, (sollen welche) von euren gläubigen Mägden (heiraten), die ihr (als Sklavinnen) besitzt. Allah weiß sehr Wohl über euren Glauben Bescheid. Ihr gehört (als Gläubige) zueinander (ungeachtet der Unterschiede in der sozialen Stellung). Heiratet sie also mit der Erlaubnis ihrer Herrschaft und gebt ihnen ihren Lohn in rechtlicher Weise! (Dabei sollen sie sich) als ehrbare Frauen (betragen), nicht als solche, die Unzucht treiben und sich Liebschaften halten. Und wenn sie (durch die Eheschließung) ehrbare Frauen geworden sind und dann etwas Abscheuliches begehen, kommt ihnen die Hälfte der Strafe zu, die (in einem solchen Fall) für die (freigeborenen) ehrbaren Frauen vorgesehen ist. Dies ist (eine Erleichterung) für diejenigen von euch, die (bei gänzlicher Enthaltsamkeit) fürchten, in Bedrängnis zu kommen. Doch ist es besser für euch, Geduld zu üben (und auf die Heirat von Sklavinnen zu verzichten). Allah ist barmherzig und bereit zu vergeben.
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4:26Allah will euch Klarheit geben und euch rechtleiten, so wie mit denen verfahren worden ist, die vor euch lebten, und sich euch (gnädig) wieder zuwenden. Er weiß Bescheid und ist weise.
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4:27Allah will sich euch (seinerseits gnädig) wieder zuwenden. Diejenigen aber, die ihren Gelüsten folgen, wollen, daß ihr (vom rechten Weg) völlig abweicht.
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4:28Allah will euch Erleichterung gewähren. Der Mensch ist (ja) von Natur schwach.
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4:29Ihr Gläubigen! Bringt euch nicht untereinander in betrügerischer Weise um euer Vermögen! - Anders ist es, wenn es sich um ein Geschäft handelt, das ihr nach gegenseitigem Übereinkommen abschließt. Und tötet euch nicht (gegenseitig)! Allah verfährt barmherzig mit euch.
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4:30Wenn einer dies (trotzdem) in Übertretung (der göttlichen Gebote) und in frevelhafter Weise tut, werden wir ihn (dereinst) im Feuer schmoren lassen. Dies (wahr zu machen) ist Allah ein leichtes.
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4:31Wenn ihr (all) die schweren Sünden meidet, die euch untersagt sind, tilgen wir euch (dereinst) eure (weniger schwer wiegenden) schlechten Taten und lassen euch in Ehren (ins Paradies) eingehen.
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4:32Und wünscht euch nicht das, womit Allah die einen von euch vor den anderen ausgezeichnet hat! Den Männern steht ein (bestimmter) Anteil zu von dem, was sie erworben haben. Ebenso den Frauen. Und bittet Allah (um etwas) von seiner Huld (statt einander zu beneiden)! Allah weiß über alles Bescheid.
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4:33Für einen jeden haben wir hinsichtlich der Hinterlassenschaft der Eltern, der nächsten Verwandten und derer, mit denen ihr eine eidliche Bindung eingegangen habt, Erben (Mawaalie) bestimmt. Gebt ihnen ihren Anteil! Allah ist über alles Zeuge.
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4:34Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Allah sie (von Natur vor diesen) ausgezeichnet hat und wegen der Ausgaben, die sie von ihrem Vermögen (als Morgengabe für die Frauen) gemacht haben. Und die rechtschaffenen Frauen sind (Allah) demütig ergeben und geben acht mit Allahs Hilfe auf das, was (den Außenstehenden) verborgen ist. Und wenn ihr fürchtet, daß (irgendwelche) Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch (daraufhin wieder) gehorchen, dann unternehmt (weiter) nichts gegen sie! Allah ist erhaben und groß.
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4:35Und Wenn ihr fürchtet, daß es zwischen einem Ehepaar zu einem (ernsthaften) Zerwürfnis kommt, dann bestellt einen Schiedsrichter aus seiner und einen aus ihrer Familie (um zu vermitteln)! Wenn die beiden sich (dann) aussöhnen wollen, wird Allah ihnen zu ihrem (weiteren) Zusammenleben (in der Ehe) Gelingen geben. Er weiß Bescheid und ist wohl (darüber) unterrichtet (was ihr tut).
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4:36Und dienet Allah und gesellt ihm nichts (als Teilhaber an seiner Göttlichkeit) bei! Und zu den Eltern (sollt ihr) gut sein, und (ebenso) zu den Verwandten, den Waisen und den Armen, (weiter) zum verwandten und zum fremden Beisassen (wal-dschaari zie l-qurbaa wal-dschaari l-dschunubi), zum Gefährten (der euch) zur Seite (steht) (? as-saahibi bil-dschanbi), zu dem, der unterwegs ist, und zu dem, was ihr (an Sklaven) besitzt. Wer eingebildet und prahlerisch ist, den liebt Allah nicht.
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4:37(Er liebt) diejenigen (nicht), die geizig sind und den Leuten gebieten, geizig zu sein, und verheimlichen, was Allah ihnen von seiner Huld gegeben hat, - für die Ungläubigen haben wir (im Jenseits) eine erniedrigende Strafe bereit -
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4:38und diejenigen, die ihr Vermögen spenden, um von den Leuten gesehen zu werden, und nicht an Allah und den Jüngsten Tag glauben - wenn einer den Satan zum Gesellen hat, ist das ein schlimmer Geselle.
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4:39Was würde es ihnen denn ausmachen, wenn sie an Allah und den jüngsten Tag glauben und von dem, was Allah ihnen (an Gut) beschert hat, Spenden geben würden? Aber Allah weiß über sie Bescheid.
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4:40Allah tut (bei der Vergeltung um Jenseits) nicht im Gewicht eines Stäubchens Unrecht. Und wenn es eine gute Tat ist (die vergolten werden soll), vervielfältigt er sie. Er gibt von sich aus gewaltigen Lohn.
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4:41Aber wie (wird es sein), wenn wir (dereinst) von jeder Gemeinschaft (umma) einen Zeugen beibringen (damit er über sie aussage) und dich als Zeugen über diese da beibringen?
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4:42An jenem Tag wünschten (wohl) diejenigen, die (im Erdenleben) ungläubig und gegen den Gesandten widerspenstig waren, die Erde würde über ihnen eingeebnet. Aber sie werden vor Allah nichts (was irgend zu sagen wäre) (hadithan) verborgen halten.
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4:43Ihr Gläubigen! Kommt nicht betrunken zum Gebet (salaat), ohne vorher (wieder zu euch gekommen zu sein und) zu wissen, was ihr sagt! Und (kommt auch) nicht unrein (zum Gebet) - es sei denn, ihr (kommt nicht eigentlich zum Gebet, sondern) geht (nur zufällig am Gebetsplatz) vorüber -, ohne euch vorher zu waschen! Und wenn ihr krank seid (und deshalb nicht die regelrechte Waschung vornehmen könnt) oder (wenn ihr euch) auf einer Reise (befindet) oder (wenn) einer von euch vom Abort kommt oder (wenn) ihr mit Frauen in Berührung gekommen seid und kein Wasser findet (um die Waschung vorzunehmen), dann sucht guten (reinen) Sand und reibt euch dann Gesicht und Hände ab! Wahrlich, Allah ist Allverzeihend, Allvergebend.
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4:44Hast du nicht jene gesehen, die einen Anteil an der Schrift erhalten haben? Sie erkaufen den Irrtum (um die Rechtleitung) und wollen, daß (auch) ihr vom (rechten) Weg abirrt.
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4:45Allah weiß sehr wohl über eure Feinde Bescheid. Und Allah genügt als Beschützer. Er genügt als Helfer.
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4:46Unter denen, die dem Judentum angehören, entstellen welche die Worte (der Schrift) (indem sie sie) von der Stelle weg(nehmen), an die sie hingehören. Sie sagen: "Wir hören und sind widerspenstig" und: "Höre, ohne daß (es) zu Gehör gebracht wird!" und: "Sei uns nachsichtig (raa`inaa)", wobei sie den Wortlaut verdrehen und hinsichtlich der Religion (des Islam) ausfällig werden (ta`nan fid-dieni). Wenn sie sagen würden: "Wir hören und gehorchen" und "Höre!" und "Schaue gnädig auf uns zu (unzurnaa)", wäre es besser und richtiger für sie. Aber Allah hat sie (zur Strafe) für ihren Unglauben verflucht. Darum glauben sie nur wenig.
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4:47Ihr, die ihr die Schrift erhalten habt! Glaubt an das, was wir (nunmehr) zur Bestätigung dessen, was euch (an früheren Offenbarungen bereits) vorliegt, (als neue Offenbarung) hinabgesandt haben! (Beeilt euch, diese Mahnung zu befolgen) damit wir nicht (etwa gewisse) Gesichter (von Leuten, die unsere Mahnung nicht befolgen) verschwinden lassen und (von vorn) nach hinten versetzen, oder (damit wir) sie (nicht) verfluchen, wie wir (seinerzeit) die Leute des Sabbats verflucht haben. Was Allah anordnet (amru llaahi), wird (unweigerlich) ausgeführt.
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4:48Allah vergibt nicht, daß man ihm (andere Götter) beigesellt. Was darunter liegt, vergibt er, wem er (es vergeben) will. Wenn einer (dem einen) Allah (andere Götter) beigesellt, hat er (damit) eine gewaltige Sünde ausgeheckt.
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4:49Hast du nicht jene gesehen, die sich selber für rein erklären? (Sie können ja gar nicht aus eigener Kraft rein werden.) Vielmehr erklärt Allah für rein, wen er will. Und ihnen wird nicht ein Fädchen Unrecht getan.
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4:50Schau, wie sie gegen Allah eine Lüge aushecken! Das ist (reichlich) genug an offenkundiger Sünde.
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4:51Hast du nicht jene gesehen, die einen Anteil an der Schrift erhalten haben? Sie glauben an Zauberei (al-dschibt) und die Götzen (at-taaghuut) und sagen hinsichtlich derer, die ungläubig sind: "Die da sind eher auf dem rechten Weg als die Gläubigen."
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4:52Das sind diejenigen, die Allah verflucht hat. Und wen Allah verflucht, für den findest du keinen Helfer.
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4:53Oder haben sie (etwa) einen Anteil an der Herrschaft? (Gesetzt den Fall, es wäre so) dann würden sie den Leuten nicht ein Dattelgrübchen (davon) abgeben.
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4:54Oder beneiden sie etwa die Leute wegen dessen, was Allah ihnen von seiner Huld gegeben hat? (Dabei haben ihre eigenen Vorfahren in gleicher Weise Allahs Huld erfahren.) Wir haben (doch früher) der Sippe Abrahams die Schrift und die Weisheit gegeben und ihnen gewaltige Herrschaft verliehen.
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4:55Und nun glaubten die einen von ihnen daran, während die anderen (ihre Mitmenschen) davon abhielten. Die Hölle wird (dereinst die Ungläubigen) schlimm genug brennen.
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4:56Diejenigen, die nicht an unsere Zeichen glauben, werden wir (dereinst) im Feuer schmoren lassen. Sooft (dann) ihre Haut gar ist, tauschen wir ihnen eine andere (dagegen) ein, damit sie die Strafe (richtig) zu fühlen bekommen. Allah ist mächtig und weise.
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4:57Diejenigen aber, die glauben und tun, was recht ist, werden wir (dereinst) in Gärten eingehen lassen, in deren Niederungen Bäche fließen, und in denen sie ewig weilen werden. Darin haben sie gereinigte Gattinnen (zu erwarten). Und in dichten Schatten lassen wir sie kommen.
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4:58Allah befiehlt euch, anvertraute Güter (nach Ablauf der verabredeten Frist) ihren Eigentümern (wieder) auszuhändigen und, wenn ihr als Schiedsrichter tätig seid, zu entscheiden, wie es recht und billig ist (bil-`adli). Welch treffliche Ermahnung, die Allah euch (damit) gibt! Er hört und sieht (alles).
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4:59Ihr Gläubigen! Gehorchet Allah und dem Gesandten und denen unter euch, die zu befehlen haben! Und wenn ihr über eine Sache streitet (und nicht einig werden könnt), dann bringt sie vor Allah und den Gesandten, wenn (anders) ihr an Allah und den jüngsten Tag glaubt! So ist es am besten (für euch) und nimmt am ehesten einen guten Ausgang.
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4:60Hast du nicht jene gesehen, die behaupten, an das zu glauben, was (als Offenbarung) zu dir, und was (zu den Gottesmännern) vor dir herabgesandt worden ist, während sie sich (gleichzeitig) an die Götzen (at-taaghuut) um Entscheidung (ihrer strittigen Angelegenheiten) wenden wollen, wo ihnen doch befohlen worden ist, nicht daran zu glauben? Der Satan will sie (vom rechten Weg) weit abirren lassen.
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4:61Wenn man zu ihnen sagt: "Kommt her zu dem, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, und zum Gesandten!", siehst du, daß die Heuchler (munaafiquun) (die anderen) nachdrücklich von dir abhalten.
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4:62Aber wie (ist es), wenn sie (einmal zur Strafe) für die früheren Werke ihrer Hände ein Unglück trifft und sie hierauf zu dir kommen und bei Allah schwören: "Wir wollten es ja nur gut machen und (euch) behilflich sein"?
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4:63Das sind die, von denen Allah weiß, was sie (insgeheim) im Herzen haben. Wende dich von ihnen ab! Und vermahne sie und sag ihnen deutlich darüber Bescheid, was von ihnen zu halten ist!
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4:64Und wir haben keinen Gesandten (zu irgendeinem Volk) geschickt, ohne daß ihm - mit Allahs Erlaubnis - Gehorsam geleistet werden sollte. Wenn sie (nun), wo sie (durch ihre Sündhaftigkeit) gegen sich selber gefrevelt haben, zu dir kämen und Allah um Vergebung bitten würden, und (wenn) der Gesandte (daraufhin seinerseits Allah) für sie um Vergebung bitten würde, dann würden sie finden, daß Allah gnädig (tauwaab) und barmherzig ist.
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4:65Aber nein, bei deinem Herrn! Sie sind so lange nicht (wirklich) gläubig, bis sie dich zum Schiedsrichter machen über das, was zwischen ihnen umstritten ist, und sich hierauf durch die Entscheidung, die du getroffen hast, nicht bedrückt fühlen, (dir) vielmehr uneingeschränkt beipflichten (wa-yusallimuu taslieman).
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4:66Wenn wir ihnen vorschreiben würden, sie sollen sich (gegenseitig) töten oder aus ihren Wohnungen ausziehen (und emigrieren), würden sie es (begreiflicherweise) - mit wenigen Ausnahmen - nicht tun. Wenn sie aber (wenigstens) tun würden, wozu sie (in ihrem eigenen Interesse) ermahnt werden (anstatt alle Ermahnungen in den Wind zu schlagen), wäre es besser für sie und würde sie (im Glauben) eher festigen (aschadda tathbietan).
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4:67Dann würden wir ihnen unsererseits gewaltigen Lohn geben
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4:68und würden sie einen geraden Weg führen.
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4:69Diejenigen, die Allah und dem Gesandten gehorchen, sind (dereinst im Paradies) zusammen mit den Propheten, den Wahrhaftigen (siddiequun), den Zeugen (schuhadaa') und den Rechtschaffenen (saliehuun), denen (allen) Allah (höchste) Gnade erwiesen hat. Welch gute Gefährten!
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4:70Derart ist Allahs Huld. Und Allah weiß gut genug Bescheid.
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4:71Ihr Gläubigen! Seid (vor dem Feind) auf eurer Hut! Und rückt in Trupps aus, oder (alle) zusammen (aber laßt euch nicht als Einzelgänger überraschen)!
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4:72Und unter euch gibt es (manch) einen, der (beim Ausrücken) ganz langsam tut (la-yubti'anna) (und auf diese Weise zurückbleibt). Wenn euch (andere) dann (im Kampf) ein Unglück trifft, sagt er: "Allah hat mir Gnade erwiesen, da ich nicht mit ihnen dabei war (und so von ihrem Unglück nicht auch betroffen worden bin)."
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4:73Wenn euch aber Huld von Allah beschieden ist, sagt er, als ob zwischen euch und ihm nie Freundschaft bestanden hätte: "Wäre ich doch mit ihnen gewesen und hätte so (mit ihnen) großes Glück gewonnen!"
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4:74Diejenigen aber, die das diesseitige Leben um den Preis des Jenseits verkaufen, sollen um Allahs willen kämpfen. Und wenn einer um Allahs willen kämpft, und er wird getötet - oder er siegt -, werden wir ihm (im Jenseits) gewaltigen Lohn geben.
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4:75Warum wollt ihr (denn) nicht um Allahs willen und (um) der Unterdrückten (al-mustad`afuun) (willen) kämpfen, (jener) Männer, Frauen und Kinder, die (in Mekka zurückbleiben mußten und) sagen: "Herr! Bring uns aus dieser Stadt hinaus, deren Einwohner frevlerisch sind, und schaff uns deinerseits einen Beschützer und einen Helfer"?
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4:76Diejenigen, die gläubig sind, kämpfen um Allahs willen, diejenigen, die ungläubig sind, um der Götzen (at-taaghuut) willen. Kämpft nun gegen die Freunde des Satans! Die List des Satans ist schwach.
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4:77Hast du nicht jene gesehen, zu denen man (anfänglich) sagte: "Haltet eure Hände (vom Kampf) zurück und verrichtet das Gebet (salaat) und gebt die Almosensteuer (zakaat)"? Als ihnen dann (später) vorgeschrieben wurde, zu kämpfen, fürchtete auf einmal ein Teil von ihnen die Menschen, wie man Allah fürchtet, oder (gar) noch mehr. Und sie sagten: "Herr! Warum hast du uns vorgeschrieben, zu kämpfen? Würdest du uns doch (wenigstens) für eine kurze Frist Aufschub gewähren!" Sag: Die Nutznießung des Diesseits ist kurz bemessen. Und das Jenseits ist für die, die gottesfürchtig sind, besser. Und euch wird (dereinst bei der Abrechnung) nicht ein Fädchen Unrecht getan.
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4:78Wo ihr auch seid, wird euch der Tod erreichen, und wäret ihr in hochgebauten Türmen. Und wenn sie etwas Gutes trifft, sagen sie: "Das kommt von Allah." Wenn sie aber etwas Schlimmes trifft, sagen sie: "Das kommt von dir." Sag: Alles kommt von Allah. Warum verstehen denn diese Leute kaum etwas, was man ihnen sagt (? hadiethan)?
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4:79Was dich an Gutem trifft, kommt von Allah, was dich an Schlimmem trifft, von dir selber. Und wir haben dich zum Gesandten für die Menschen bestellt. Allah genügt (dafür) als Zeuge.
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4:80Wenn einer dem Gesandten gehorcht, gehorcht er (damit) Allah. Und wenn einer sich abwendet (und keinen Gohorsam leistet, ist das seine Sache). Wir haben dich nicht als Hüter über sie gesandt.
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4:81Und sie sagen (wenn sie dir gegenübersetehen): "(Wir sind zum) Gehorsam (bereit)." Wenn sie aber von dir weggehen, munkelt (? baiyata) eine Gruppe von ihnen von etwas anderem, als was du sagst. Allah schreibt (zu ihren Lasten) auf, wovon sie munkeln (? yubaiyituuna). Darum wende dich von ihnen ab und vertrau auf Allah! Er genügt als Sachwalter.
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4:82Machen sie sich denn keine Gedanken über den Koran? Wenn er von jemand anderem als (von) Allah wäre, würden sie in ihm viel Widerspruch finden.
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4:83Und wenn ihnen etwas zu Ohren kommt, was Sicherheit oder Furcht (vor einem feindlichen Überfall) betrifft, machen sie es (in der Öffentlichkeit) bekannt. Wenn sie es jedoch (für sich behalten und) vor den Gesandten und vor diejenigen von ihnen bringen würden, die zu befehlen haben, würden diejenigen von ihnen es wissen, die der Sache wirklich nachgehen können (? yastanbituunahuu). Und wenn nicht Allah seine Huld und Barmherzigkeit über euch hätte walten lassen, wäret ihr - mit wenigen Ausnahmen - dem Satan gefolgt.
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4:84Kämpfe nun um Allahs willen! Du hast (dereinst) nur die Last für deine eigenen Handlungen zu tragen. Und feure die Gläubigen (zum Kampf) an! Vielleicht wird Allah die Gewalt derer, die ungläubig sind, (vor euch) zurückhalten (so daß Sie euch nichts anhaben können). Allah verfügt über mehr Gewalt und kann schrecklicher bestrafen (aschaddu tankielan) (als irgendwer auf der Welt).
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4:85Wer eine gute Fürbitte einlegt, bekommt (dereinst) einen Anteil daran. Und wer eine schlechte Fürbitte einlegt, bekommt (dereinst), was ihr entspricht (kiflun minhaa). Allah hat Macht über alle Dinge (? muqiet).
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4:86Und wenn euch ein Gruß entboten wird, dann grüßt (eurerseits) mit einem schöneren (zurück) oder erwidert ihn (in derselben Weise, in der er euch entboten worden ist)! Allah rechnet über alles ab.
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4:87Allah (ist einer allein). Es gibt keinen Gott außer ihm. Er wird euch sicher zu dem Tag der Auferstehung versammeln, an dem nicht zu zweifeln ist. Wer wäre, wenn er etwas aussagt, glaubwürdiger als Allah (wa-man asdaqu mina llaahi hadithan)?
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4:88Wie könnt ihr hinsichtlich der Angelegenheit der Heuchler (munaafiquun) in zwei Parteien gespalten sein, wo doch Allah sie wegen dessen, was sie (an Sünden) begangen haben, verstoßen hat (? arkasahum)! Wollt ihr denn rechtleiten, wen Allah irregeführt hat? Wen Allah irreführt, für den findest du keinen Weg.
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4:89Sie möchten gern, ihr wäret ungläubig, so wie sie (selber) ungläubig sind, damit ihr (alle) gleich wäret. Nehmt euch daher niemand von ihnen zu Freunden, solange sie nicht (ihrerseits) um Allahs willen auswandern! Und wenn sie sich abwenden (und eurer Aufforderung zum Glauben kein Gehör schenken), dann greift sie und tötet sie, wo (immer) ihr sie findet, und nehmt euch niemand von ihnen zum Beschützer oder Helfer!
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4:90(Kämpft gegen sie) mit Ausnahme derer, die zu Leuten gelangen, mit denen ihr in einem Vertragsverhältnis steht, oder die (in friedlicher Absicht) zu euch gekommen sind, nachdem sie davor zurückscheuten, gegen euch oder ihre (eigenen) Leute zu kämpfen. - Wenn Allah gewollt hätte, hätte er ihnen Gewalt über euch gegeben, und dann hätten sie gegen euch (mit Erfolg) gekämpft. - Wenn sie sich (nun) von euch fernhalten und nicht gegen euch kämpfen und euch ihre Bereitschaft erklären, sich (künftig) friedlich zu verhalten (und keinen Widerstand mehr zu leisten), gibt euch Alla